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1 Bau- und Ausbaugewerbe
diese Gruppe der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, umfasst nach der Handwerksordnung folgende Gewerbe: Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Backofenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Brunnenbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger u. a. Handwerksähnlich können nach der Handwerksordnung, zusammengefasst in der Gruppe Bau- und Ausbaugewerbe, folgende Gewerbe betrieben werden: Gerüstbauer, Bodenleger, Aphaltierer, Fuger, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Rammgewerbe, Betonbohrer und -schneider u. a. Diese Gewerbe sind keine anerkannten Handwerksberufe.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bau- und Ausbaugewerbe
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2 Feuerungs- und Schornsteinbauer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt. Der Aufgabenbereich des Feuerungs- und Schornsteinbauers umfasst die Herstellung von Feuerungs- und Schornsteinanlagen vor allem im industriellen Bereich.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Feuerungs- und Schornsteinbauer
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3 Holz- und Bautenschutzgewerbe
(Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Holz- und Bautenschutzgewerbe
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4 Beton- und Stahlbetonbauer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Beton- und Stahlbetonbauer
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5 Betonbohrer und -schneider
wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Betonbohrer und -schneider
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6 Betonstein- und Terrazzohersteller
ein handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Betonstein- und Terrazzohersteller
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7 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
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8 Kachel- und Luftheizungsbauer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Kachel- und Luftheizungsbauer
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9 Maler und Lackierer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Maler und Lackierer
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10 Steinmetz und Steinbildhauer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe aufgeführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Steinmetz und Steinbildhauer
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11 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
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12 Stuckateur
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt. Zum Stuckateurhandwerk gehören die verschiedenen Innen- und Außenputzarbeiten, Stuckarbeiten sowie trockene Innenausbauarbeiten und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen des Wärme-, Schall- und Brandschutzes.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Stuckateur
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13 Brunnenbauer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt. Aufgabenbereich des Brunnenbauers umfasst die Exploration des Bodens, das Erbohren von Wasser und die Anlage von Brunnen samt Rohrleitungen und Pumpstationen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Brunnenbauer
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14 Dachdecker
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt. Der Aufgabenbereich des Dachdeckers umfasst Dachdeckungen und Dachabdichtungen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Dachdecker
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15 Schornsteinfeger
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt. Bezirksschornsteinfegermeister haben die wichtige bauordnungsrechtliche Funktion, zur Rohbauabnahme die Tauglichkeit der Schornsteine oder anderer Abgasanlagen und zur Gebrauchsabnahme die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlagen zu bescheinigen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Schornsteinfeger
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16 Zimmerer
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt. Zimmern leitet sich vom ahd. zimbaron = "aus Holz erbauen" her und von zimmer = "Bauholz".Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Zimmerer
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17 Asphaltierer
nach § 18 (2) der Handwerksordnung ein Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann. Asphaltierer arbeiten im Hochbau. Das Gewerbe gehört zur Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Asphaltierer
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18 Bautrocknungsgewerbe
wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bautrocknungsgewerbe
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19 Bodenleger
wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bodenleger
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20 Estrichleger
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Estrichleger
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Bau- und Ausbaugewerbe — diese Gruppe der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, umfasst nach der Handwerksordnung folgende Gewerbe: Maurer, Beton und Stahlbetonbauer, Feuerungs und Schornsteinbauer, Backofenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme ,… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Ausbaugewerbe — Hochbau als Teil der Bauwirtschaft. Die Bauwirtschaft (auch Baugewerbe) ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs und Ausführungsleistungen aller Art erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Maßgeblicher Träger der Bauwirtschaft sind… … Deutsch Wikipedia
Ausbaugewerbe — Ausbaugewerbe, Wirtschaftsstatistik: Baugewerbe. * * * Aus|bau|ge|wer|be, das: Gruppe derjenigen Handwerksbetriebe, die am Ausbau eines Gebäudes mitwirken (z. B. Installations und Malerbetriebe) … Universal-Lexikon
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik — Hauptgebäude des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW in Düsseldorf; Architekt: Gottfried Böhm Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (abgekürzt: IT.NRW) ist Datenverarbeitungszentrale des Landes NRW zentraler Statistik… … Deutsch Wikipedia
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW — Hauptgebäude des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW in Düsseldorf; Architekt: Gottfried Böhm Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (abgekürzt: IT.NRW) ist Datenverarbeitungszentrale des Landes NRW zentraler Statistik… … Deutsch Wikipedia
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen — Hauptgebäude des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW in Düsseldorf; Architekt: Gottfried Böhm Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (abgekürzt: IT.NRW) ist Datenverarbeitungszentrale des Landes NRW zentraler Statistik… … Deutsch Wikipedia
Feuerungs- und Schornsteinbauer — handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau und Ausbaugewerbe geführt. Der Aufgabenbereich des Feuerungs und… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Holz- und Bautenschutzgewerbe — (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Gruppe der Bau und Ausbaugewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung geführt … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Beton- und Stahlbetonbauer — handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau und Ausbaugewerbe geführt … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Betonbohrer und -schneider — wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Gruppe der Bau und Ausbaugewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung geführt … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Betonstein- und Terrazzohersteller — ein handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau und Ausbaugewerbe geführt … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens